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ENERGIEAUSWEIS

Wenn Sie ein Gebäude vermieten, verpachten oder verkaufen, benötigen Sie den Energieausweis. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt diesen vor. Dieser Energiepass zeigt, wie energiesparend ein Gebäude ist. Bei uns erhalten Sie qualitiv hochwertige und professionelle Energieausweise zum fairen Preis.

ENERGIEAUSWEIS

VERBRAUCH

Wohngebäude

Dieser Energieausweis kann für Gebäude mit Baujahr ab 01.11.1977 erstellt werden oder bei älteren Gebäuden mit nachträglicher Dämmung nach WärmeschutzV 1977 oder für Gebäude ab 5 Wohneinheiten jeden Baujahres.

Die Datenerhebung erfolgt durch Eigentümer oder Makler.

Ab 129,95 €

inkl. MwSt.

ENERGIEAUSWEIS

BEDARF

Wohngebäude

Dieser Energieausweis kann in allen Wohngebäudearten erstellt werden. Er besitzt eine genaue Aussagekraft.

Rechtssicherer Energieausweis vom Ingenieur.

Mit Registriernummer DIBt, 10 Jahre gültig, Telefonsupport möglich, schnelle Bearbeitung

Ab 399 €

inkl. MwSt.

ENERGIEAUSWEIS

VERBRAUCH

Nichtwohngebäude

Dieser Energieausweis kann für Nichtwohngebäude oder gemischt genutzte Gebäude (Nichtwohnteil) erstellt werden.

Einfach per Hand oder am PC ausfüllen und an unsere Mailadresse senden. Wir können Ihnen telefonisch beim Ausfüllen behilflich sein.

Ab 465 €

zzgl. MwSt.

 

Welche Energieausweisarten gibt es?

Es gibt bedarfsorientierte Energieausweise und die verbrauchsorientierte Energieausweise.

Bedarfsorientierter Energieausweis

Wir bieten bedarfsorientierte Energieausweise für Wohngebäude und Nichtwohngebäude an.

Diesen Energieausweis benötigen Sie in Ihrem Wohngebäude

  • wenn das Datum des Bauantrages Ihrer Immobilie vor dem 01.11.1977 liegt

  • wenn das Gebäude nicht mehr als 4 Wohnungen hat

  • wenn das Gebäude noch nicht energetisch saniert wurde

 

Auf Wunsch kann aber für jedes Wohngebäude/Nichtwohngebäude ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden.

Verbrauchsorientierter Energieausweis

Diesen Energieausweis dürfen Sie in Wohngebäuden verwenden

  • wenn das Gebäude mindestens 5 oder mehr Wohnungen hat

  • wenn der Bauantrag des Gebäudes nach dem 01.11.1977 gestellt worden ist

  • wenn das Gebäude nachträglich mindestens auf den Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurde

Für Nichtwohngebäude ist der Verbrauchsausweis immer zugelassen.

Aus unserer Sicht ist der Bedarfsausweis immer die bessere und genauere Lösung.

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