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HÄUFIGE FRAGEN

  • Was ist der Sanierungsfahrplan (SFP)?
    Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan ist ein Beratungsinstrument für Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Wir analysieren bei einer Begehung vor Ort den Ist-Zustand des Gebäudes. Wir schlagen ein schrittweises Vorgehen mit Maßnahmenpaketen vor. Im Sanierungsfahrplan wird aufgezeigt, wie das Gebäude energetisch saniert werden kann. Keine der vorgeschlagenen Maßnahmen muss aber durchgeführt werden. Der Sanierungsfahrplan dient dem Gebäudeeigentümer als Grundlage für die energetische Sanierung seines Gebäudes. Er ist ein Strategiepapier und beinhaltet keine Planungsleistung.
  • Gibt es verbesserte Förderbedingungen, wenn bereits ein Sanierungsfahrplan für das Gebäude erstellt wurde?"
    Ja. Wurde bereits ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter Sanierungsfahrplan erstellt, und ist die energetische Sanierungsmaßnahme, für die eine Förderung beantragt wird, Bestandteil dieses Sanierungsfahrplans, dann erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (Sanierungsfahrplan-Bonus). Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt werden.
  • Wie sieht der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude aus?
    Ein Beispiel für einen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude können Sie hier herunterladen. Es wird sichergestellt, dass der Beratungsempfänger und an der Sanierung Beteiligte die Empfehlungen des SFP nachvollziehen können. Unser Bericht erfüllt die Anforderungen der Sanierungsfahrplan-Verordnung Baden-Württemberg (SFP-VO). Für Nichtwohngebäude kann hier aufgrund der Vielfalt der Gebäudetypen kein Muster zur Verfügung gestellt werden.
  • Wer darf den Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ausstellen?
    Die Voraussetzungen zur Ausstellungsberechtigung sind in § 6 der SFP-VO geregelt. Wir als Ingenieure, Architekten und Energieberater sind berechtigt Ihnen den SFP auszustellen. Bei uns erhalten Sie einen qualititv hochwertigen und professionellen Energieberatungsbericht, mit allen Zulassungen.
  • Wie ist es mit der Erfüllung des EWärmeG?
    Wir prüfen Ihr Gebäude im Rahmen der SFP-Erstellung auf mögliche Erfüllungsoptionen und erfüllen das EWärmeG für Sie. Wir stellen Ihnen die Formulare für die Baurechtsbehörde zur Verfügung, welche Sie nur noch unterschreiben zu brauchen.
  • Ist es verpflichtend, die im SFP vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen?"
    Nein. Es besteht keine Verpflichtung, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Der Sanierungsfahrplan soll aufzeigen, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge für das Gebäude sinnvoll sind. Er liefert Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen.
  • Ist es sinnvoll, einen SFP vor der Heizungserneuerung erstellen zu lassen?"
    Ja, denn im Sanierungsfahrplan werden auch Vorschläge für die künftige Heiztechnik gemacht, die gleich berücksichtigt werden können. Je frühzeitiger sich ein Eigentümer mit dem Thema befasst, desto besser ist er auch für den Fall vorbereitet, wenn eine Heizung defekt ist und zügig ersetzt werden muss. Außerdem können unnötige Kosten vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt und darauf hinweist, worauf für spätere Schritte frühzeitig zu achten ist. Außerdem werden Sie auf geeignete Fördermittel und Fördermittelkombinationen hingewiesen, welche danach auch gerne durch uns beantragt werden. Gerne können wir Ihnen eine Baubegleitung anbieten.
  • Ist es möglich, einen SFP nach der Heizungserneuerung erstellen zu lassen?"
    Ja. Im SFP werden auch Vorschläge zur Verbesserung der Heizung gemacht. Die Sanierung der Gebäudehülle wird ebenfalls mit einbezogen. Außerdem können unnötige Kosten vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt und darauf hinweist, worauf für spätere Schritte frühzeitig zu achten ist. Außerdem werden Sie auf geeignete Fördermittel und Fördermittelkombinationen hingewiesen, welche danach auch gerne durch uns beantragt werden. Gerne können wir Ihnen eine Baubegleitung anbieten.
  • Ich habe ein Aufforderungsschreiben der Baurechtsbehörde bekommen?
    Nach dem Austausch der Heizung erhalten Sie ein Aufforderungsschreiben vom Landratsamt oder der Baurechtsbehörde, da Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllen müssen. Wenden Sie sich direkt an uns. Wir erfüllen das EWärmeG für Sie, im Rahmen der Sanierungsfahrplanerstellung. Bei ablaufenden Fristen beantragen wir gerne eine Fristverlängerung für Sie.
  • Wird der Sanierungsfahrplan gefördert?
    Ja. Wir sind der erste Anbieter, der die erhöhte Förderung ab 2020 anbietet. Die Ausstellung eines Sanierungsfahrplans für Wohngebäude wird vom BAFA gefördert. Unsere Berichte, die nach den Vorgaben der Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt wurden, werden bei Wohngebäuden zur Gesetzeserfüllung ebenfalls anerkannt. Hierfür beantragen wir für Sie eine Förderung beim BAFA beantragt. Sie als Eigentümer müssen lediglich den geringen Eigenanteil bezahlen, den Rest erhalten wir automatisch von der BAFA. Ihr Wohngebäude wird gefördert, wenn der Bauantrag bis zum 31.01.2002 gestellt wurde. Jüngere Gebäude erhalten keine Förderung. Aber auch hier können wir einen Sanierungsfahrplan erstellen.
  • Wie wirkt sich das Alter eines Sanierungsfahrplans aus?
    Zwischen dem Erstellungsdatum des Sanierungsfahrplans und dem Zeitpunkt des Austausches der Heizanlage dürfen nicht mehr als 5 Jahre liegen. Sollte ein SFP (oder eine als gleichwertig anerkannte BAFA-Vor-Ort-Beratung) zum Zeitpunkt, in dem die Nutzungspflicht entsteht (also bei Heizungstausch) älter als 5 Jahre sein, müsste ein neuer SFP erstellt werden. Für einen SFP, der bei Heizungstausch nicht älter als 5 Jahre ist oder der erst nach einem Heizungstausch erstellt wird, genügt es, diesen der zuständigen unteren Baurechtsbehörde einmalig vorzulegen, was wir gerne für Sie erledigen.
  • Was ist der Sanierungsfahrplan (SFP)?
    Der gebäudeindividuelle energetische Sanierungsfahrplan ist ein Beratungsinstrument für Eigentümer von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Wir analysieren bei einer Begehung vor Ort den Ist-Zustand des Gebäudes. Wir schlagen ein schrittweises Vorgehen mit Maßnahmenpaketen vor. Im Sanierungsfahrplan wird aufgezeigt, wie das Gebäude energetisch saniert werden kann. Keine der vorgeschlagenen Maßnahmen muss aber durchgeführt werden. Der Sanierungsfahrplan dient dem Gebäudeeigentümer als Grundlage für die energetische Sanierung seines Gebäudes. Er ist ein Strategiepapier und beinhaltet keine Planungsleistung.
  • Gibt es verbesserte Förderbedingungen, wenn bereits ein Sanierungsfahrplan für das Gebäude erstellt wurde?"
    Ja. Wurde bereits ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter Sanierungsfahrplan erstellt, und ist die energetische Sanierungsmaßnahme, für die eine Förderung beantragt wird, Bestandteil dieses Sanierungsfahrplans, dann erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz um zusätzliche fünf Prozentpunkte (Sanierungsfahrplan-Bonus). Die Maßnahme muss hierfür jedoch innerhalb eines Zeitraums von maximal 15 Jahren nach Erstellung umgesetzt werden.
  • Wie sieht der Sanierungsfahrplan für Wohngebäude aus?
    Ein Beispiel für einen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude können Sie hier herunterladen. Es wird sichergestellt, dass der Beratungsempfänger und an der Sanierung Beteiligte die Empfehlungen des SFP nachvollziehen können. Unser Bericht erfüllt die Anforderungen der Sanierungsfahrplan-Verordnung Baden-Württemberg (SFP-VO). Für Nichtwohngebäude kann hier aufgrund der Vielfalt der Gebäudetypen kein Muster zur Verfügung gestellt werden.
  • Wer darf den Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg ausstellen?
    Die Voraussetzungen zur Ausstellungsberechtigung sind in § 6 der SFP-VO geregelt. Wir als Ingenieure, Architekten und Energieberater sind berechtigt Ihnen den SFP auszustellen. Bei uns erhalten Sie einen qualititv hochwertigen und professionellen Energieberatungsbericht, mit allen Zulassungen.
  • Wie ist es mit der Erfüllung des EWärmeG?
    Wir prüfen Ihr Gebäude im Rahmen der SFP-Erstellung auf mögliche Erfüllungsoptionen und erfüllen das EWärmeG für Sie. Wir stellen Ihnen die Formulare für die Baurechtsbehörde zur Verfügung, welche Sie nur noch unterschreiben zu brauchen.
  • Ist es verpflichtend, die im SFP vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen?"
    Nein. Es besteht keine Verpflichtung, die vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Der Sanierungsfahrplan soll aufzeigen, welche Sanierungsschritte in welcher Reihenfolge für das Gebäude sinnvoll sind. Er liefert Informationen und Entscheidungsgrundlagen, die dem Eigentümer helfen können, die energetische Verbesserung des Gebäudes besser zu planen und umzusetzen.
  • Ist es sinnvoll, einen SFP vor der Heizungserneuerung erstellen zu lassen?"
    Ja, denn im Sanierungsfahrplan werden auch Vorschläge für die künftige Heiztechnik gemacht, die gleich berücksichtigt werden können. Je frühzeitiger sich ein Eigentümer mit dem Thema befasst, desto besser ist er auch für den Fall vorbereitet, wenn eine Heizung defekt ist und zügig ersetzt werden muss. Außerdem können unnötige Kosten vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt und darauf hinweist, worauf für spätere Schritte frühzeitig zu achten ist. Außerdem werden Sie auf geeignete Fördermittel und Fördermittelkombinationen hingewiesen, welche danach auch gerne durch uns beantragt werden. Gerne können wir Ihnen eine Baubegleitung anbieten.
  • Ist es möglich, einen SFP nach der Heizungserneuerung erstellen zu lassen?"
    Ja. Im SFP werden auch Vorschläge zur Verbesserung der Heizung gemacht. Die Sanierung der Gebäudehülle wird ebenfalls mit einbezogen. Außerdem können unnötige Kosten vermieden werden, da ein Sanierungsfahrplan aufeinander aufbauende Schritte aufzeigt und darauf hinweist, worauf für spätere Schritte frühzeitig zu achten ist. Außerdem werden Sie auf geeignete Fördermittel und Fördermittelkombinationen hingewiesen, welche danach auch gerne durch uns beantragt werden. Gerne können wir Ihnen eine Baubegleitung anbieten.
  • Ich habe ein Aufforderungsschreiben der Baurechtsbehörde bekommen?
    Nach dem Austausch der Heizung erhalten Sie ein Aufforderungsschreiben vom Landratsamt oder der Baurechtsbehörde, da Sie die Anforderungen des EWärmeG erfüllen müssen. Wenden Sie sich direkt an uns. Wir erfüllen das EWärmeG für Sie, im Rahmen der Sanierungsfahrplanerstellung. Bei ablaufenden Fristen beantragen wir gerne eine Fristverlängerung für Sie.
  • Wird der Sanierungsfahrplan gefördert?
    Ja. Wir sind der erste Anbieter, der die erhöhte Förderung ab 2020 anbietet. Die Ausstellung eines Sanierungsfahrplans für Wohngebäude wird vom BAFA gefördert. Unsere Berichte, die nach den Vorgaben der Vor-Ort-Beratung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erstellt wurden, werden bei Wohngebäuden zur Gesetzeserfüllung ebenfalls anerkannt. Hierfür beantragen wir für Sie eine Förderung beim BAFA beantragt. Sie als Eigentümer müssen lediglich den geringen Eigenanteil bezahlen, den Rest erhalten wir automatisch von der BAFA. Ihr Wohngebäude wird gefördert, wenn der Bauantrag bis zum 31.01.2002 gestellt wurde. Jüngere Gebäude erhalten keine Förderung. Aber auch hier können wir einen Sanierungsfahrplan erstellen.
  • Wie wirkt sich das Alter eines Sanierungsfahrplans aus?
    Zwischen dem Erstellungsdatum des Sanierungsfahrplans und dem Zeitpunkt des Austausches der Heizanlage dürfen nicht mehr als 5 Jahre liegen. Sollte ein SFP (oder eine als gleichwertig anerkannte BAFA-Vor-Ort-Beratung) zum Zeitpunkt, in dem die Nutzungspflicht entsteht (also bei Heizungstausch) älter als 5 Jahre sein, müsste ein neuer SFP erstellt werden. Für einen SFP, der bei Heizungstausch nicht älter als 5 Jahre ist oder der erst nach einem Heizungstausch erstellt wird, genügt es, diesen der zuständigen unteren Baurechtsbehörde einmalig vorzulegen, was wir gerne für Sie erledigen.
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