SANIERUNGSFAHRPLAN
Hier erfahren Sie alles zum Sanierungsfahrplan und wie Sie diesen ganz einfach von uns erhalten!
SANIERUNGS-FAHRPLAN
Wohngebäude
Erhalten Sie mit dem neuen Sanierungsfahrplan bis zu 50% Zuschuss vom Staat!
NEU: Kostenlose Pflichtberatung ab 2024 beim Einsatz einer Gas-, Öl- oder Biomasseheizung nach GEG im Rahmen des iSFP.
Der Energieberatungsbericht klärt Sie über den Energiestandard Ihres Gebäudes auf und enthält sinvolle Sanierungsempfehlungen.
Erfüllen Sie auch das EWärmeG in Baden-Württemberg.
Ab 1299 €
incl. MwSt. bei Ein- bis Dreifamilienhäusern
Gesamtpaket Sanierungsfahrplan
Mehrfamilienhäuser ab 1499€
NACHWEISE
zur Erfüllung des
EWärmeG
Die Nachweisformulare für die Baurechtsbehörde füllen wir für Sie aus und untersuchen, ob Ihr Gebäude weitere Erfüllungsoptionen des EWärmeG erfüllt (z.B. ob ausreichende Dämmungen vorhanden sind, ohne Biobrennstoffnutzung etc.)
Protokollierte Pflichtberatung beim Heizungstausch ab 2024 nach GEG (ohne Sanierungsfahrplan).
Ab 99,50 € zzgl. MwSt.
SO GEHT ES
Neu ab 2024: Der Sanierungsfahrplan-Förderbonus
Wird ein im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderter Sanierungsfahrplan erstellt, und ist die energetische Sanierungsmaßnahme, für die eine Förderung beantragt wird, Bestandteil dieses Sanierungsfahrplans, dann erhöht sich der für diese Maßnahme vorgesehene Fördersatz bei Gebäudehüllemaßnahmen um zusätzliche fünf Prozentpunkte (Sanierungsfahrplan-Bonus).
In Ihrem Gebäude steht eine Heizungserneuerung an?
Dann legt das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg fest, dass mindestens 15% erneuerbare Energie zu nutzen oder alternative Maßnahmen zu ergreifen sind. Möglich ist dies, indem Sie eine passende Heizungsanlage einsetzen. Der Sanierungsfahrplan hilft Ihnen dabei ein passendes Heizungssystem zu finden. Außerdem ist er als Erfüllungsoption im EWärmeG anrechenbar.
Eine sehr kostengünstige Option ist unseren Sanierungsfahrplan mit Biobrennstoffnutzung zu verbinden. Biobrennstoff wird vom EWärmeG z.B. mit 10 % angerechnet. Die Erstellung eines Sanierungsfahrplans bringt in Wohngebäuden weitere 5%. Somit erreichen Sie die geforderten 15%, ohne größere Umbaumaßnahmen durchführen zu müssen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Auswahl eines passenden Biogasanbieters behilflich.
Sie müssen nichts beantragen
Die Förderung des Sanierungsfahrplans mit entsprechender Beratung zur energieeffizienten Modernisierung Ihres Wohngebäudes müssen Sie nicht selbst beantragen. Dies übernehmen wir für Sie. Die gewährte BAFA Zuzahlung wird direkt von unserem Beraterhonorar abgezogen, sodass Sie nur noch den geringen Eigenanteil bezahlen müssen.
Gut beraten in die Energiezukunft: Ihr Sanierungsfahrplan
Für Gebäudeeigentümer (Wohn- und Gewerbeimmobilien) wurde der Sanierungsfahrplan entwickelt, um energieeffizienter sanieren zu können. Das Vorgehen hierbei ist sehr einfach: Unsere Energieberater analysieren bei Ihnen vor Ort den Zustand Ihrer Immobilie. Auf Basis der Erkenntnisse werden dann Vorschläge ermittelt, mit denen Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes optimieren können. Ein Sanierungsfahrplan hat lediglich Empfehlungscharakter: Sie brauchen die Vorschläge nicht umzusetzen, um die Anforderungen des EWärmeG zu erfüllen.
Sanierungsfahrplan erhalten
Bestellen Sie den Sanierungsfahrplan über unser Kontaktformular, per E-Mail oder rufen Sie uns an. Gerne beantworten wir Ihnen vorab auch alle offenen Fragen.
Wir werden Sie schnellstmöglich kontaktieren, um einen Termin für Ihren Sanierungsfahrplan zu vereinbaren.
Ihre Vorteile
- Kompletter Service – bequemer geht es nicht für Sie
- Der einfachste Weg, 15 Prozent erneuerbaren Anteil gemäß EWärmeG zu erreichen
- Energetischer Sanierungsfahrplan für Ihr Gebäude durch unser unabhängiges Ingenieurbüro
- Bewusste Nutzung von Brennstoffen für den Klimaschutz
Service für Sie
- Vor-Ort-Begehung mit Analyse des energetischen Ist-Zustands und des Energiebedarfs
- Lösungsvorschläge für die energetische Sanierung und den Einsatz verschiedener Heizsysteme
- Einführung in die Energieeffizienz und den Klimaschutz
- Überblick über den Zustand nach den Sanierungsvorschlägen
- Bestätigung des Energieberaters über Befähigung
- Beratung und Erklärung zu Ihrem Sanierungsfahrplan inkl. Nachweisformulare für Baurechtsbehörde
Vorgehensweise
1. Kontaktaufnahme
2. Individuelle Angebotserstellung (kostenfrei)
3. Terminvereinbarung bei Ihrem Gebäude inkl. Vor-Ort-Beratung durch Energieberater
4. Sanierungsfahrplanerstellung durch Energieberater
5. Übergabe des Berichts und der Nachweise zum EWärmeG